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Beschäftigungsquote und Höhe der Ausgleichsabgabe, gültig seit 01.01.2001
nach dem SGB IX § 140, früher § 55 SchwbG.
Beschäftigungsquote
Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen 5% ihrer Arbeitsplätze
mit
Schwerbehinderten besetzen.
Ausgleichsabgabe
Die Ausgleichsabgabe beträgt pro Monat und unbesetztem Pflichtplatz:
•
105 € bei einer Beschäftigungsquote ab 3% bis unter 5%
•
180 € bei einer Beschäftigungsquote ab 2% bis unter 3%
•
260 € bei einer Beschäftigungsquote unter 2%
Kleinbetriebsregelung
Für kleinere Arbeitgeber gibt es Erleichterungen (§ 11 Abs. 1a)
Arbeitgeber mit bis zu 39 Arbeitsplätzen, die einen Schwerbehinderten zu
beschäftigen haben,
bezahlen weiterhin 105 € Ausgleichsabgabe, wenn sie diesen Pflichtplatz
nicht besetzen.
Arbeitgeber mit bis zu 59 Arbeitsplätzen müssen zwei Schwerbehinderte
beschäftigen. Sie
bezahlen 105 €, wenn sie nur einen Pflichtplatz besetzen, und 180 €,
wenn sie keinen Schwerbehinderten beschäftigen. Auch bei dieser so genannten
Kleinbetriebsregelung wird die Höhe der Ausgleichsabgabe auf der Basis einer
jahresdurchschnittlichen
Berechnung ermittelt.
ANRECHNUNG VON AUFTRÄGEN AUF DIE AUSGLEICHSABGABE
(SGB IX § 140, früher § 55 SchwbG)
Nach wie vor gilt, dass Sie beim Kauf von Blindenware,
die ausgewiesene ablöseberechtigte Blinden-Arbeitsleistung mit
50% auf die Ausgleichsabgabe anrechnen können, wenn Sie die
geforderte Anzahl der Pflichtplätze nicht besetzt haben.
Die bezogene Zusatzware kann nicht angerechnet werden.
Die Blindenarbeitsleistung ist auf jeder Rechnung ausgewiesen und damit bescheinigt.
Der Blindenwarenbezug bedeutet also für Sie bares Geld, weil Sie den anrechenfähigen
Betrag direkt an Ihrer Zahllast beim zuständigen Integrationsamt kürzen
dürfen.
Deshalb helfen Sie durch Abnahme unserer Erzeugnisse unseren Blinden und auch
sich selbst.
Danke!
Bitte beachten Sie weiter die uns zuerkannte Gemeinnützigkeit. Unser Blindenbetrieb
ist vom
Regierungspräsidium Stuttgart seit 1955 staatlich anerkannt. Seit 1987 sind
wir
Ausbildungsbetrieb in Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungswerk Nikolauspflege
Stuttgart.
Die Beschäftigung der von uns betreuten Blinden in Baden-Württemberg
und Bayern, auch der
Auszubildenden, die aus dem ganzen Bundesgebiet kommen, stellt eine große
soziale Aufgabe
dar, die wir nur mit Ihrer Mithilfe und Unterstützung bewältigen können.
Mit freundlicher Empfehlung
Ihre Nikolauspflege Haus des Blindenhandwerks gGmbH |
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